Gefahrgutschulung gem. § 6 GbV

Der Kfz-Betrieb übergibt dem Entsorger Gefahrgüter wie ölverschmutzte Betriebsmittel, Ölfilter, nicht gezündete Airbags, Autobatterien, Spraydosen, leere Bremsenreinigerfässer, Ölabscheiderinhalte und vieles mehr. Andererseits werden Gefahrgüter wie Bremsenreiniger, Spraydosen, Airbags empfangen, Gasflaschen vom Hersteller mit eigenen Fahrzeugen abgeholt oder zwischen eigenen Standorten transportiert. Die Person, die Gefahrgüter empfängt, bereitstellt, verpackt, kennzeichnet, dem Entsorger übergibt oder Übernahmescheine entgegennimmt, muss an oben genannter Schulung in regelmäßigen Abständen (alle 2 Jahre) teilnehmen. Die gefahrgutrechtlichen Anforderungen haben sich seit dem 01.01.2013
wieder geändert. Der Schulungsnachweis kann von den übergeordneten Stellen (Polizei, BAG) verlangt werden. Bei Nichtvorliegen kann es zu einem Bußgeldverfahren kommen. Es sollte aus jedem Betrieb ein verantwortlicher Mitarbeiter, vorzugsweise aus dem Werkstatt- oder Lagerbereich, an der Schulung teilnehmen.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.