Gefahrgutschulung gem. § 6 GbV

Der Kfz-Betrieb übergibt dem Entsorger Gefahrgüter wie ölverschmutzte Betriebsmittel, Ölfilter, nicht gezündete Airbags, Autobatterien, Spraydosen, leere Bremsenreinigerfässer, Ölabscheiderinhalte und vieles mehr. Andererseits werden Gefahrgüter wie Bremsenreiniger, Spraydosen, Airbags empfangen, Gasflaschen vom Hersteller mit eigenen Fahrzeugen abgeholt oder zwischen eigenen Standorten transportiert. Die Person, die Gefahrgüter empfängt, bereitstellt, verpackt, kennzeichnet, dem Entsorger übergibt oder Übernahmescheine entgegennimmt, muss an oben genannter Schulung in regelmäßigen Abständen (alle 2 Jahre) teilnehmen. Die gefahrgutrechtlichen Anforderungen haben sich seit dem 01.01.2013
wieder geändert. Der Schulungsnachweis kann von den übergeordneten Stellen (Polizei, BAG) verlangt werden. Bei Nichtvorliegen kann es zu einem Bußgeldverfahren kommen. Es sollte aus jedem Betrieb ein verantwortlicher Mitarbeiter, vorzugsweise aus dem Werkstatt- oder Lagerbereich, an der Schulung teilnehmen.